Nutzungsbedingungen für die VPM-Cloud-Infrastruktur

Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von der Virtual Platform Management GmbH bereitgestellten privaten Cloud-Infrastruktur. Sie gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen VPM und ihren Geschäftskunden (B2B) im Bereich der technischen Ingenieurdienstleistungen. Die nachfolgenden Klauseln sind Bestandteil jedes Dienstleistungsvertrags und ergänzen die allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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Gegenstand der Leistung

VPM stellt dem Kunden eine mandantenfähige, private Cloud-Infrastruktur zur Verfügung, die auf den Sicherheitsstandards ISO/IEC 27001 und den Vorgaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) basiert. Die Infrastruktur umfasst virtualisierte Rechen-, Speicher- und Netzwerkressourcen, die in einem deutschen Rechenzentrum betrieben werden. Der Kunde erhält einen gesicherten Zugang über ein VPN oder eine dedizierte Leitungsverbindung. Die genauen Leistungsmerkmale, insbesondere Rechenkapazität, Speichervolumen und verfügbare Dienste, werden im jeweiligen Leistungsverzeichnis (Service Level Agreement, SLA) festgelegt.

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Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Vertrag über die Nutzung der Cloud-Infrastruktur wird auf die im Angebot oder im SLA angegebene Mindestlaufzeit geschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt in der Regel zwölf Monate. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen Monat, sofern er nicht von einer der beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesen Bedingungen oder dem SLA verstößt und den Verstoß nach Abmahnung nicht abstellt.

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Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, alle Zugangsdaten und Authentifizierungsmittel (z. B. Zertifikate, Tokens) geheim zu halten und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Er hat sicherzustellen, dass nur autorisierte Mitarbeiter die Infrastruktur nutzen. Der Kunde darf die Infrastruktur nicht für rechtswidrige Zwecke oder zur Verarbeitung von Daten nutzen, die gegen deutsches oder europäisches Recht verstoßen. Insbesondere ist die Speicherung und Verarbeitung von Daten, die dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterliegen, nur in dem Umfang gestattet, wie der Kunde die erforderlichen Rechtsgrundlagen nachweisen kann. Der Kunde ist verpflichtet, VPM unverzüglich über Sicherheitsvorfälle zu informieren, die seine Nutzung der Infrastruktur betreffen.

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Verfügbarkeit und Wartung

VPM gewährleistet eine Verfügbarkeit der Cloud-Infrastruktur von mindestens 99,5 % im Jahresdurchschnitt, berechnet auf Basis der Betriebszeit ohne geplante Wartungsfenster. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens fünf Werktage im Voraus per E-Mail angekündigt. VPM ist berechtigt, die Infrastruktur außerhalb der Geschäftszeiten (werktags 8:00 bis 18:00 Uhr) für dringende Sicherheitsupdates ohne Vorankündigung zu unterbrechen, sofern dies zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit der Infrastruktur erforderlich ist. Für jede Unterschreitung der vereinbarten Verfügbarkeit kann der Kunde eine Vertragsstrafe oder eine Gutschrift gemäß den Regelungen im SLA verlangen. Höhere Gewalt und Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von VPM liegen (z. B. großflächige Stromausfälle, behördliche Anordnungen), sind von der Verfügbarkeitsgarantie ausgenommen.

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Haftung und Verantwortlichkeit

VPM haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet VPM nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. In diesem Fall ist die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßig Sicherungskopien seiner Daten zu erstellen. VPM übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf unterlassene Sicherungsmaßnahmen des Kunden zurückzuführen sind. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VPM.

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Datenschutz und Auftragsverarbeitung

VPM verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Die Einzelheiten der Datenverarbeitung, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten, die Zwecke der Verarbeitung und die technisch-organisatorischen Maßnahmen, werden in einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) festgelegt. VPM verpflichtet sich, alle personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und nur auf dokumentierte Weisung des Kunden zu verarbeiten. Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich. VPM unterstützt den Kunden bei der Erfüllung seiner Rechenschaftspflichten gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO, insbesondere durch die Bereitstellung von Protokollen und Nachweisen über die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen.

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Geheimhaltung und Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Spezifikationen und Sicherheitskonzepte, streng vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für die Dauer von fünf Jahren. Die Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei gestattet, es sei denn, die Weitergabe ist gesetzlich vorgeschrieben (z. B. aufgrund einer behördlichen Anordnung). Von der Geheimhaltung ausgenommen sind Informationen, die nachweislich bereits vor der Offenlegung öffentlich bekannt waren oder die von einer Partei unabhängig von der anderen Partei entwickelt wurden.

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Änderungen der Bedingungen

VPM behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, sofern die Änderungen für den Kunden zumutbar sind. Wesentliche Änderungen, insbesondere solche, die die Haftung, die Verfügbarkeit oder die Datenschutzverpflichtungen betreffen, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Änderungen innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht oder setzt er die Nutzung der Infrastruktur nach Ablauf der Widerspruchsfrist fort, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Bei einem Widerspruch kann VPM den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen kündigen.

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Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von VPM in Frankfurt am Main. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Für Fragen zu diesen Bedingungen oder zur Vertragsabwicklung steht der Kunde unter der E-Mail-Adresse info@virtualprivatemac.com oder telefonisch unter +49906995 9757 zur Verfügung. Die Anschrift von VPM lautet: Margitta-Henkel-Ring 6b.

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